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AGB.  
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

andreas dobberkau cd-r business cards

 

1. Projekt-Ablauf, Gestaltung, Verantwortung

 

1.1 Nach Auftragserteilung wird andreas dobberkau cd-r business cards in Abstimmung mit dem Auftraggeber ( dem Kunden ) die Präsentation entwerfen, bearbeiten und gestalten. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung verpflichtet. Dies beinhaltet eine genaue Bestimmung der zu verwendenden bzw. zu erstellenden Elemente. Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit ist der dem Projekt zugrunde liegende Projektablaufplan.

 

1.1.1 Zusammen mit dem Kunden wird ein Projektablaufplan erstellt. Dieser Projektablaufplan ist Bestandteil des Vertrages.

 

1.2 Nach erfolgter Fein-Abstimmung der Struktur und des Inhaltes erfolgt die Produktion der einzelnen Elemente der Präsentation. Der Kunde ist zur rechtzeitigen und aktiven Mitwirkung bei der Erstellung von Fotos oder Video-Aufnahmen, insofern diese Aufnahmen in seinem Verantwortungsbereich oder zu einem vereinbarten Termin an einem speziellen Drehort erfolgen sollen, verpflichtet.

 

1.3 Alle durch andreas dobberkau cd-r business cards erstellten Elemente der Präsentation werden dem Kunden zur Kontrolle und Freigabe in Form eines Korrekturabzuges bzw. auf CD vorgelegt. Der Entwurf gilt als angenommen, wenn der Kunde dem Entwurf nicht bis zu dem jeweiligen, im Projektablaufplan festgelegten, Redaktionsschluss widerspricht.

andreas dobberkau cd-r business cards verpflichtet sich bei Vorlage des Korrekturabzuges bzw. der CD, auf die Bedeutung hinzuweisen, die einer wortlosen Entgegennahme zukommt.

 

1.4 Anzuliefernde Materialien, die für das festgelegte Element der Präsentation notwendig sind, werden gemäß den in einer jeweiligen Zusatzvereinbarung getroffenen Regelungen von beiden Parteien behandelt. Sofern keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die Materialien bis zu dem im Projektablaufplan festgelegten Redaktionsschluss in verwendbarer Qualität anzuliefern. Eine Rückgabepflicht der angelieferten Materialien seitens andreas dobberkau cd-r business cards besteht in diesem Falle nicht.

 

1.5 andreas dobberkau cd-r business cards ist nicht verantwortlich für die Qualität der kundenseitig bereitgestellten digitalen Daten, sofern sie vom Kunden ausdrücklich unbearbeitet übernommen und in die Präsentation eingebaut werden sollen. Sollte die Qualität der angelieferten Daten nicht vertretbar sein, kann andreas dobberkau cd-r business cards nach schriftlichem Auftrag das Material zu den üblichen Stundensätzen von andreas dobberkau cd-r business cards komplett überarbeiten oder neu erstellen.

 

1.6 andreas dobberkau cd-r business cards übernimmt keine Haftung für die enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit. andreas dobberkau cd-r business cards ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob durch die Darstellung des Kunden Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

 

2. Rechte an der Präsentation

 

2.1 Der Kunde anerkennt, dass der erteilte Auftrag nach dem Konzept von andreas dobberkau cd-r business cards ausgeführt wird. Alle Rechte an diesem Konzept und der für den Kunden entworfenen Präsentation, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich andreas dobberkau cd-r business cards zu.

2.2 andreas dobberkau cd-r business cards garantiert, dass die in dieser Produktion verwendeten Video-Szenen-Einstellungen, Bilder, Grafiken, Hintergrundmusik-Sequenzen und gesprochenen Texte nicht für andere Produktionen verwendet werden.

 

3. Bindung an den Auftrag/ Kündigung

Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.

Kündigt der Kunde ist andreas dobberkau cd-r business cards berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Anrechnung der Ersparnis erfolgt pauschal, wobei die Ersparnis dem Betrag entspricht, der nach dem Zahlungsplan noch nicht fällig geworden ist. Die Möglichkeit des Kunden eine höhere Ersparnis nachzuweisen, bleibt unberührt.

 

4. Zahlungen

Die Zahlungsweise wird in einem, dem Projektablaufplan relevanten Zahlungsplan schriftlich vereinbart. Die Rechnungsteil-beträge werden zu dem vereinbarten Zahlungstermin ohne Abzüge fällig. Erfolgt keine schriftliche Vereinbarung eines Zahlungsplanes hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

 

5. Haftungsbeschränkungen

5.1 Im kaufmännischen Verkehr haftet andreas dobberkau cd-r business cards dem Kunden aus vertraglichen oder deliktischen Haftungstatbeständen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich um Schäden handelt, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Personen, derer sich andreas dobberkau cd-r business cards zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient.

 

5.2 In jedem Fall der Haftung von andreas dobberkau cd-r business cards, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den vollen Preis für den betreffenden Auftrag.

 

6. Geheimhaltung

andreas dobberkau cd-r business cards verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Kunden geheim zu halten.

 

 

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich das Amtsgericht Bad Berleburg.

 

 

8. Schlussbestimmungen

8.1 Obige Bedingungen anerkennt der Kunde durch Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahmen des Abdrucks. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass andreas dobberkau cd-r business cards diese schriftlich bestätigt. Etwa früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hiermit aufgehoben.

 

8.2 Mündliche Nebenabreden, welche von diesen AGB abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von andreas dobberkau cd-r business cards schriftlich bestätigt sind.

 

8.3 Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise Nichtigkeit eines Teils dieser Bedingungen zieht die Nichtigkeit des anderen Teils derselben nicht nach sich.

 

8.4 Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

 
 
   
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Letzte Aktualisierung: 10.05.2011