1.1 Nach Auftragserteilung wird andreas dobberkau cd-r
business cards in Abstimmung mit dem Auftraggeber ( dem Kunden ) die
Präsentation entwerfen, bearbeiten und gestalten. Der Kunde ist zur
rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung verpflichtet. Dies
beinhaltet eine genaue Bestimmung der zu verwendenden bzw. zu erstellenden
Elemente. Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit ist der dem Projekt zugrunde
liegende Projektablaufplan.
1.1.1 Zusammen mit dem Kunden wird ein Projektablaufplan
erstellt. Dieser Projektablaufplan ist Bestandteil des
Vertrages.
1.2 Nach erfolgter Fein-Abstimmung der Struktur und des
Inhaltes erfolgt die Produktion der einzelnen Elemente der Präsentation. Der
Kunde ist zur rechtzeitigen und aktiven Mitwirkung bei der Erstellung von Fotos
oder Video-Aufnahmen, insofern diese Aufnahmen in seinem Verantwortungsbereich
oder zu einem vereinbarten Termin an einem speziellen Drehort erfolgen sollen,
verpflichtet.
1.3 Alle durch andreas dobberkau cd-r business cards
erstellten Elemente der Präsentation werden dem Kunden zur Kontrolle und
Freigabe in Form eines Korrekturabzuges bzw. auf CD vorgelegt. Der Entwurf gilt
als angenommen, wenn der Kunde dem Entwurf nicht bis zu dem jeweiligen, im
Projektablaufplan festgelegten, Redaktionsschluss
widerspricht.
andreas dobberkau cd-r
business cards verpflichtet sich bei Vorlage
des Korrekturabzuges bzw. der CD, auf die Bedeutung hinzuweisen, die einer
wortlosen Entgegennahme zukommt.
1.4 Anzuliefernde Materialien, die für das festgelegte
Element der Präsentation notwendig sind, werden gemäß den in einer jeweiligen
Zusatzvereinbarung getroffenen Regelungen von beiden Parteien behandelt. Sofern
keine Zusatzvereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, die
Materialien bis zu dem im Projektablaufplan festgelegten Redaktionsschluss in
verwendbarer Qualität anzuliefern. Eine Rückgabepflicht der angelieferten
Materialien seitens andreas dobberkau cd-r business cards besteht in
diesem Falle nicht.
1.5 andreas dobberkau cd-r business cards ist
nicht verantwortlich für die Qualität der kundenseitig bereitgestellten
digitalen Daten, sofern sie vom Kunden ausdrücklich unbearbeitet übernommen und
in die Präsentation eingebaut werden sollen. Sollte die Qualität der
angelieferten Daten nicht vertretbar sein, kann andreas dobberkau cd-r
business cards nach schriftlichem Auftrag das Material zu den üblichen
Stundensätzen von andreas dobberkau cd-r business cards komplett
überarbeiten oder neu erstellen.
1.6 andreas dobberkau cd-r business cards
übernimmt keine Haftung für die enthaltenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche
Zulässigkeit. andreas dobberkau cd-r business cards ist nicht
verpflichtet zu prüfen, ob durch die Darstellung des Kunden Rechtsvorschriften
oder Rechte Dritter verletzt werden.
2. Rechte an der
Präsentation
2.1 Der Kunde anerkennt, dass der erteilte Auftrag nach
dem Konzept von andreas dobberkau cd-r business cards ausgeführt wird.
Alle Rechte an diesem Konzept und der für den Kunden entworfenen Präsentation,
insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich
andreas dobberkau cd-r business cards
zu.
2.2 andreas dobberkau cd-r business cards
garantiert, dass die in dieser Produktion verwendeten
Video-Szenen-Einstellungen, Bilder, Grafiken, Hintergrundmusik-Sequenzen und
gesprochenen Texte nicht für andere Produktionen verwendet
werden.
3. Bindung an den Auftrag/
Kündigung
Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit
den Vertrag kündigen.
Kündigt der Kunde ist andreas dobberkau cd-r business
cards berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich
jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an
Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft
erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Anrechnung der Ersparnis
erfolgt pauschal, wobei die Ersparnis dem Betrag entspricht, der nach dem
Zahlungsplan noch nicht fällig geworden ist. Die Möglichkeit des Kunden eine
höhere Ersparnis nachzuweisen, bleibt
unberührt.
4. Zahlungen
Die Zahlungsweise wird in einem, dem Projektablaufplan
relevanten Zahlungsplan schriftlich vereinbart. Die Rechnungsteil-beträge werden
zu dem vereinbarten Zahlungstermin ohne Abzüge fällig. Erfolgt keine
schriftliche Vereinbarung eines Zahlungsplanes hat die Zahlung innerhalb von 10
Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
5.
Haftungsbeschränkungen
5.1 Im kaufmännischen Verkehr haftet andreas dobberkau
cd-r business cards dem Kunden aus vertraglichen oder deliktischen
Haftungstatbeständen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, soweit es sich
um Schäden handelt, die nicht das Leben, den Körper oder die Gesundheit
betreffen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Personen, derer sich
andreas dobberkau cd-r business cards zur Erfüllung seiner
Verbindlichkeiten bedient.
5.2 In jedem Fall der Haftung von andreas dobberkau
cd-r business cards, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung
beschränkt auf den vollen Preis für den betreffenden
Auftrag.
6. Geheimhaltung
andreas dobberkau cd-r
business cards verpflichtet sich, die ihr
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des
Kunden geheim zu halten.
7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf den Streitwert
ausschließlich das Amtsgericht Bad
Berleburg.
8.
Schlussbestimmungen
8.1 Obige Bedingungen anerkennt der Kunde durch
Auftragserteilung sowie durch widerspruchslose Entgegennahmen des Abdrucks.
Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass
andreas dobberkau cd-r business cards diese schriftlich bestätigt. Etwa
früher getroffene mündliche oder schriftliche Abmachungen werden hiermit
aufgehoben.
8.2 Mündliche Nebenabreden, welche von diesen AGB
abweichen, haben nur Gültigkeit, wenn sie von andreas dobberkau cd-r business
cards schriftlich bestätigt sind.
8.3 Bestehende oder eintretende völlige oder teilweise
Nichtigkeit eines Teils dieser Bedingungen zieht die Nichtigkeit des anderen
Teils derselben nicht nach sich.
8.4 Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
Bestimmung, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in
zulässiger Weise am nächsten kommt, zu
ersetzen.